Offizielle Anmeldung eines Lumentree SUN im Marktstammdatenregister
Sie möchten Ihren Lumentree SUN offiziell anmelden - Wir helfen Ihnen dabei
Wer ein Balkonkraftwerk (Steckerfertige Solaranlage) betreiben möchte, muss dieses offiziell anmelden. Andernfalls begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit mehreren tausend Euro Strafe geahndet werden kann. Wer zudem einen alten Stromzähler rückwärts drehen lässt, macht sich strafbar. Damit dies nicht passiert, ist eine Anmeldung sehr wichtig. Mit diesem Beitrag zeigen wir, wie ein Lumentree Wechselrichter offiziell registriert werden kann.
Anmeldung eines Lumentree SUN
Wir registrieren Ihre PV-Anlage
Jede PV-Anlage in Deutschland muss offiziell bei der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber registriert werden. Dies gilt auch für Balkonkraftwerke (Steckerfertige Solaranlagen). Wer dagegen verstößt, dem drohen Bußgelder in 5-stelliger Höhe. Wir übernehmen diese Bürokratische Hürde für Sie.
Anmeldeverfahren für Wechselrichter
Es muss zunächst unterschieden werden, ob für die Anmeldung der PV-Anlage die vereinfachte Anmeldung in Anspruch genommen werden kann oder ob das aufwändigere komplette Anmeldeverfahren notwendig ist. Für eine vereinfachte Anmeldung müssen alle technischen Vorgaben eingehalten werden.
Vereinfachte Anmeldung für Lumentree Wechselrichter
- Maximale Leistung aller PV-Module überschreiten 2000 Wp nicht
- Maximale Leistung des Wechselrichters überschreitet 800W nicht
Sie überschreiten diese Werte? Gern beraten wir Sie individuell zu den Möglichkeiten einer Anmeldung.
Diese Vorgaben gelten für Anlagen, die über einen Stromzähler ans öffentliche Netz angeschlossen werden. Haben Sie mehrere Stromzähler verbaut, dürfen Sie an jedem Stromzähler eine solche PV-Anlage betreiben. Dies ist Beispielsweise für Mehrfamilien-Häuser relevant. Dort darf jeder Mieter mit eigenem Stromzähler ein Balkonkraftwerk betreiben.
Anlagen, die die vorgegebenen Maximalwerte überschreiten, dürfen nicht mehr die vereinfachte Anmeldung in Anspruch nehmen. Damit lässt sich feststellen, dass nur der Lumentree SUN die Vorgaben für eine vereinfachte Anmeldung erfüllt.
Drosselung von Wechselrichtern
Viele Wechselrichter lassen sich in Ihrer maximalen Leistung begrenzen. Diese Begrenzung kann wie beim Lumentree SUN häufig vom Benutzer individuell am Gerät eingestellt werden. Diese Leistungsdrosselung bewirkt nicht, dass ein Wechselrichter mit mehr als 800 Watt die vereinfachte Anmeldung in Anspruch nehmen darf, wenn er auf maximal 800 Watt gedrosselt wird.
Vereinfachte Anmeldung eines Lumentree beim MaStR
Das vereinfachte Anmeldeverfahren ist tatsächlich sehr einfach und beinhaltet lediglich die Registrierung bei der Bundesnetzagentur über Eintragung im Marktstammdatenregister (MaStR). Die Anmeldung beim Energieversorger wird durch Registrierung beim Marktstammdatenregister automatisch durchgeführt.
1. Marktstammdatenregister aufrufen
Besuchen Sie das Marktstammdatenregister über den Link und wählen Sie „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“.
2. Registrierungs-Art auswählen
Wählen Sie „Registrierung einer Solaranlage“.
3. Anlagen-Art auswählen
Für die Registrierung eines Balkonkraftwerk wählen Sie „Steckerfertige Solaranlage“ aus. Die anderen Optionen sind für die Registrierung einer größeren PV-Anlage auf dem eigenen Dach oder auf einer Freifläche vorgesehen.
4. Angaben machen
Der folgende Assistent führt mit 3 einfachen Fragen durch die Registrierung. Wählen Sie hier die jeweils zutreffende Antwort aus. Im Anschluss kann der Registrierungsprozess gestartet werden.
5. Benutzerkonto anlegen (sofern noch nicht vorhanden)
Der erste Schritt ist die persönlichen Angaben für die Registrierung des Benutzerkontos zu machen.
6. Anlage registrieren
- Im nächsten Schritt müssen Sie Angaben zum Anlagenbetreiber machen
- Danach geben Sie an, wo sich der Standort der Anlage befindet
- Geben Sie die technischen Daten Ihrer Anlage an
- Tragen Sie die Zählernummer Ihres Stromzählers
- Falls Sie einen Stromspeicher benutzen, müssten Sie diesen separat registrieren. Alternativ wählen Sie „nein“, um die Registrierung abzuschließen.
Registrierung des Energiespeichers
Die Registrierung eines Stromspeichers ist nicht so einfach möglich, wie die vereinfachte Registrierung eines Balkonkraftwerks. Daher wird auf diese Registrierung an dieser Stelle nicht eingegangen. Viele private Batteriespeicher-Betreiber verzichten auf die Registrierung.